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Zensus: Weitere Erhebung zur Klärung von Unstimmigkeiten nötig
Erstelldatum16.04.2019
Im Jahr 2011 wurden zwischen Mai und November mehr als 15.000 Bürgerinnen und Bürger im Landkreis Ansbach befragt. Parallel zu dieser Haushaltsbefragung führte Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung auf dem Postweg eine Datenerhebung der Wohn- und Gebäudeeigentümer durch
Zensus: Weitere Erhebung zur Klärung von Unstimmigkeiten nötig
Im Jahr 2011 wurden zwischen Mai und November mehr als 15.000 Bürgerinnen und Bürger im Landkreis Ansbach befragt. Parallel zu dieser Haushaltsbefragung führte Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung auf dem Postweg eine Datenerhebung der Wohn- und Gebäudeeigentümer durch. Dabei haben sich Unstimmigkeiten zwischen den verschiedenen Datenquellen ergeben. Das Statistische Landesamt möchte nun alle Unstimmigkeiten durch eine erneute Erhebung in den Gemeinden mit weniger als 10.000 Einwohnern klären. Im Landkreis Ansbach sind davon in 55 Gemeinden etwa 2.600 Haushalte betroffen.
Die offiziellen Erhebungsbeauftragten des Landkreises werden sich bei den Bürgerinnen und Bürgern mit einem Erstanküdigungsschreiben melden, um einen Termin für eine Befragung zu vereinbaren. Die Befragung wird keinesfalls telefonisch oder per E-Mail durchgeführt. Vor einer Befragung wird keinesfalls telefonisch oder per E-Mail durchgeführt. "Vor einer Befragung sollte man sich immer den Zensus-Ausweis, den jeder durch den Landkreis geschulte Erhebungsbeauftragte bei sich führen muss, in Verbindung mit dem Personalausweis zeigen lassen", rät Doris Volkert, die Leiterin der Erhebungsstelle des Ladnkreises. Das Ausfüllen des Fragebogens kann natürlich auch ohne den Erhebungsbeauftragten erfolgen.
Weitere Inforamtionen erhalten SIe bei der Erhebungsstelle des Landkreises Ansbach unter der Telefonnummer 0981 - 468 3005 sowie bei der Hotline des Landesamtes für Statistiken und Datenverarbeitung unter der Telefonnummer 0911 - 98208120.