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Tuberkuloseuntersuchung bei Ziegen, die zusammen mit Milchkühen gehalten werden
Erstelldatum16.04.2019
Aus gegebenem Anlass weisen wir darauf hin, dass Ziegen, die gemeinsam mit Milchkühen gehalten werden, auf Tuberkulose zu untersuchen sind. Diese Verpflichtung ergibt sich aus der Verordnung (EG) Nr. 853/2004, deren Einhaltung überdies ein Prüfkriterium der Cross-Compliance-Kontrollen
Tuberkuloseuntersuchung bei Ziegen, die zusammen mit Milchkühen gehalten werden
Aus gegebenem Anlass weisen wir darauf hin, dass Ziegen, die gemeinsam mit Milchkühen gehalten werden, auf Tuberkulose zu untersuchen sind. Diese Verpflichtung ergibt sich aus der Verordnung (EG) Nr. 853/2004, deren Einhaltung überdies ein Prüfkriterium der Cross-Compliance-Kontrollen im Bereich Lebensmittelsicherheit darstellt. Milchviehhaltern, die in ihren Beständen auch Ziegen halten, drohen bei Nichteinhaltung dieser Vorschriften Abzüge nach CC-Recht.
Für die Untersuchung der Ziegen auf Tuberkulose wird in Bayern folgende Verfahrensweise festgelegt:
1. alle Ziegen des Bestandes müssen einmalig auf Tuberkulose getestet werden.
2. neu eingestallte Ziegen müssen jeweils einmalig auf Tuberkulose getestet werden und
dürfen erst nach Vorliegen des Ergebnisses zur Milchgewinnung genutzt werden.
3. regelmäßige Wiederholungsuntersuchungen sin in unauffälligen Beständen nicht
erforderlich.
Unter die genannten Anforderungen fallen auch die Betriebe, die Ziegen und Kühe auf einem Betriebsgelände in verschiedenen Stallungen halten.
Die Untersuchungen müssen durch den Lebensmittelunternehmer in Auftrag gegeben und bezahlt werden. Als Untersuchungsverfahren steht der Tuberkulintest zur Verfügung (0,1 ml bovines Tuberkulin intrakutan), der durch den Hoftierarzt verabreicht und wie für Rinder beschrieben ausgewertet sind. Bei zweifelhaftem oder positivem Ergebnis wird der Amtstierarzt hinzugezogen, der über weitere Maßnahmen entscheidet.
Für eventuelle Fragen sollen die betroffenen Landwirte sich an Ihren Hoftierarzt bzw. an das Landratsamt Ansbach - Veterinäramt (Tel. 0981/468-8001) wenden.