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Umzug: Die Rente zieht nicht automatisch mit

Autor: Hirsch & Wölfl GmbH
Artikel vom 31.10.2018

Egal, ob man in eine andere Straße odere eine andere Stadt zieht - Rentner sollten die neue Anschrift rechtzeitig dem Renten Service der Deutschen Post AG mitteilen. Darauf weisen die Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung in Bayern hin.

Der Renten Service zahlt die Renten im Auftrag der Deutschen Rentenversicherung an die Rentenempfänger aus. Wurden die Rentenanpassungsmitteilungen 2011 mit dem Vermerk "unbekannt verzogen" an den Renten Service zurück geschickt, werden ab Februar 2012 aus Sicherheitsgründen die Zahlungen an die betroffenen Rentner vorläufig eingestellt.

Rentner, die im letzten Jahr umgezogen sind und feststellen, dass die Rente fehlt, sollten sich daher umgehend beim Renten Service melden und die aktuelle Anschrift mitteilen. Die Rente wird dann sofort wieder angewiesen. Formulare für die Adressänderung erhält man bei jeder Postfiliale oder im Internet unter www.rentenservice.de

Vor einem Umzug ins Ausland sollte man sich in einem persönlichen Beratungsgespräch über die Auswirkungen auf den Rentenbezug informieren. Weitere Infromationen zu diesem Thema gibt es in den Auskunfts- und Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung oder am kostenlosen Bürgertelefon unter 0800 100048088.

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