Alle Dienstleistungen in der Übersicht
Kleiderverschleiß
Beschreibung
Beschädigte (Kriegsopfer, Hilfen für) und Versicherte der gesetzlichen Unfallversicherung erhalten für den durch die anerkannten Schädigungs- oder Verletzungsfolgen verursachten außergewöhnlichen Verschleiß an Kleidung und Wäsche eine Kleiderverschleißpauschale. Dies gilt auch für Blinde und Beschädigte mit besonderen Erkrankungen (z.B. Eiterungen, Schließmuskelschwäche) sowie Beschädigte, die im Straßenverkehr auf ein Kranken- oder Kraftfahrzeug angewiesen sind. Je nach Art des Hilfsmittels oder der Gesundheitsstörung sind die Pauschalbeträge unterschiedlich hoch.
§ 15 Bundesversorgungsgesetz; § 31 Absatz 2 Sozialgesetzbuch VII
Zentrum Bayern Familie und Soziales - Versorgungsamt, gesetzliche UnfallversicherungsträgerRechtsgrundlagen
Rechtsbehelf
Widerspruch, sozialgerichtliche Klage
Verwandte Lebenslagen
Verwandte Themen
Zuständiges Amt
Zentrum Bayern Familie und Soziales
Kreuz 25
95445 Bayreuth
+49 921 605-03
+49 921 605-3903
Träger der gesetzlichen Unfallversicherung
Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (siehe BayernPortal)
Stand: 30.12.2020