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Kuren für Sozialhilfeempfänger
Beschreibung
Die Kosten für Kuren in der Sozialhilfe werden übernommen, wenn kein anderer Sozialleistungsträger vorrangig verpflichtet ist und wenn sie nicht aus eigenen Mitteln getragen werden können (Gesundheitsvorsorge, Krankenhilfe, Behindertenerholung).
Sozialhilfeverwaltungen bei den Landratsämtern und kreisfreien StädtenRechtsbehelf
Widerspruch, sozialgerichtliche Klage
Verwandte Lebenslagen
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Zuständiges Amt
Landratsamt Ansbach
Crailsheimstraße 1
91522 Ansbach
+49 981 468-0
+49 981 468-1119
Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (siehe BayernPortal)
Stand: 30.12.2020