Hauptbereich
Ersatzzeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung, Informationen
Beschreibung
Versicherte der gesetzlichen Rentenversicherung erhalten die Zeiten vor dem 01.01.1992, in denen eine Beitragsleistung wegen außergewöhnlicher Umstände im Zusammenhang mit den beiden Weltkriegen nicht möglich war, als Ersatzzeiten bei der Rentenberechnung und bei der Erfüllung der Wartezeit angerechnet. Ersatzzeiten werden im Rahmen der Gesamtleistungsbewertung bewertet.
Ersatzzeiten können insbesondere sein: Militärdienstzeiten vor und während der beiden Weltkriege, Kriegsgefangenschaft, Internierung oder Verschleppung, NS-Verfolgung, politische Haft außerhalb des Bundesgebiets, Vertreibung, Flucht, Umsiedlung oder Aussiedlung. In einigen dieser Fälle sind auch Zeiten einer anschließenden Krankheit oder unverschuldeten Arbeitslosigkeit anrechenbar.
§ 250 Sozialgesetzbuch VI
Gesetzliche RentenversicherungsträgerRechtsgrundlagen
Weiterführende Links
Verwandte Lebenslagen
Verwandte Themen
- Rentenantrag in der gesetzlichen Rentenversicherung, Informationen
- Rentenversicherung, Informationen
- Altersrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung, Informationen
- Ehemalige politische Häftlinge, Informationen über Hilfen
- Fremdrenten, Informationen
- Gefangene, Informationen über Hilfen
- Gesamtleistungsbewertung
- Politisch Verfolgte, Hilfen für
- Rentenberechnung in der gesetzlichen Rentenversicherung, Informationen
- Rentenberechnung, Informationen
- Rentenrechtliche Zeiten
- Wartezeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung, Informationen
- Wartezeiten, Informationen
- Wehrdienst, Rentenversicherung