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Dienstleistungen

Hauptbereich

Umsatzsteuer, Beantragung einer Erstattung als internationale Organisation oder deren Mitglied

Als Internationale Organisation sowie als deren Bedienstete können Sie sich in Deutschland die Umsatzsteuer erstatten lassen.

Wenn Sie in Deutschland Waren oder Dienstleistungen kaufen, zahlen Sie darauf in der Regel Umsatzsteuer. Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie sich die Umsatzsatzeuer erstatten lassen. Dies gilt für Internationale Organisationen und deren Bedienstete.

Die Erstattung können Sie beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) beantragen. Die Voraussetzungen für eine Erstattung und der Umfang der Erstattung richtet sich nach dem Umfang Ihrer Privilegien in Deutschland. Die Umsatzsteuerbefreiung für Bedienstete beträgt maximal 1.200 EUR pro Kalenderjahr. Der Kauf eines Kraftfahrzeuges wird nicht auf den Maximalbetrag angerechnet.

Eine direkte Befreiung von der Umsatzsteuer ist nicht möglich.  

  • Sie sind eine Internationale Organisation oder zwischenstaatliche Einrichtung mit Sitz in Deutschland oder zählen zu deren Bediensteten.
  • In den Gründungsabkommen, Privilegien-Protokollen oder Sitzstaatabkommen Ihrer Internationalen Organisation oder zwischenstaatlichen Einrichtung wurde eine Entlastung von der Umsatzsteuer vereinbart.
  • Die Waren oder Dienstleistungen sind für den amtlichen Gebrauch der Internationalen Organisation oder den persönlichen Bedarf der Bediensteten bestimmt und geeignet.
  • Bei Internationalen Organisationen und zwischenstaatlichen Einrichtungen beträgt die Rechnung inklusive Umsatzsteuer mehr als 25,00 EUR.
  • Bei Bediensteten beträgt die Rechnung inklusive Umsatzsteuer mehr als 100,00 EUR. Bediensteten wird keine Umsatzsteuer für den Erwerb von Lebensmitteln und Tabakerzeugnissen erstattet.

Sie können den Antrag auf Erstattung der Umsatzsteuer per Post oder online beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) stellen.

Wenn Sie den Antrag per Post stellen möchten:

  • Sie können einen formlosen Antrag schreiben oder Formulare nutzen.
    • Ihr formloser Antrag muss folgende Angaben enthalten:
      • Hinweis auf die jeweilige Rechtsgrundlage
      • Auflistung der Rechnungen
      • die in den Rechnungen enthaltenen Gesamtkosten und Umsatzsteuerbeträge
      • den beantragten Gesamtbetrag
      • Ihre Kontoverbindung
    • Wenn Sie ein Formular nutzen möchten, laden Sie das Formular auf der Internetseite des BZSt herunter:
      • "Antrag auf Erstattung indirekter Steuern - Internationale Organisation" oder
      • "Antrag auf Erstattung der Umsatzsteuer für Mitglieder diplomatischer Missionen / berufskonsularischer Vertretungen, Internationaler Organisationen oder zwischenstaatlicher Einrichtungen"
  • Senden Sie den Antrag zusammen mit den erforderlichen Unterlagen wie Originalrechnungen und Zahlungsnachweisen an das BZSt.
  • Das BZSt prüft Ihren Antrag.
  • Sie erhalten einen Bescheid über die Höhe der Erstattung per Post. Gemeinsam mit dem Bescheid erhalten Sie die Originalrechnungen und Zahlungsnachweise zurück.
  • Das BZSt überweist den zu erstattenden Betrag auf das Konto, das Sie in Ihrem Antrag angegeben haben.

Wenn Sie den Antrag online stellen möchten:

  • Loggen Sie sich im BZSt online.portal ein. Verwenden Sie für den Zugang Ihr BOP- oder ELSTER-Zertifikat.
    • Wenn Sie bisher nicht registriert sind, registrieren Sie sich im BZSt online.portal.
  • Füllen Sie folgendes Formular aus: "Als Internationale Organisation oder deren Mitglied eine Erstattung der Umsatzsteuer beantragen".
  • Laden Sie die erforderlichen Unterlagen hoch.
  • Senden Sie den Antrag ab.
  • Das BZSt prüft Ihren Antrag.
  • Sie erhalten einen Bescheid über die Höhe der Erstattung. Dieser Bescheid wird Ihnen in Ihrem Benutzerkonto im BZSt online.portal zum Datenabruf bereitgestellt.
  • Das BZSt überweist den zu erstattenden Betrag auf das Konto, das Sie in Ihrem Antrag angegeben haben.

Als Bedienstete oder als Bediensteter müssen Sie den Antrag bis zum 31. Dezember des auf den Umsatz folgenden Jahres stellen.  
Beispiel: Sie haben im August 2025 gekaufte Waren oder Dienstleistungen erhalten. Den Antrag auf Erstattung der Umsatzsteuer müssen Sie spätestens bis zum 31.12.2026 stellen.

Für Internationale Organisationen und zwischenstaatliche Einrichtungen gibt es keine Frist.

Sie können einen nachträglichen Änderungsantrag stellen. Den sogenannten Nachtrag können Sie beim BZSt einreichen, wenn Sie beispielsweise einen fehlerhaften oder unvollständigen Antrag eingereicht haben.

  • Erforderliche Unterlage/n
    • Antrag auf Erstattung der Umsatzsteuer
      • bei Antragstellung online:
        • Formular "Als Internationale Organisation oder deren Mitglied eine Erstattung der Umsatzsteuer beantragen"
      • bei Antragstellung per Post:
        • formloser Antrag oder
        • "Antrag auf Erstattung indirekter Steuern - Internationale Organisation" oder
        • "Antrag auf Erstattung der Umsatzsteuer für Mitglieder diplomatischer Missionen / berufskonsularischer Vertretungen, Internationaler Organisationen oder zwischenstaatlicher Einrichtungen"
    • Originalrechnungen
    • Zahlungsnachweise, zum Beispiel Kontoauszüge

  • § 5 Absatz 1 Nummer 3 Gesetz über die Finanzverwaltung (Finanzverwaltungsgesetz - FVG)

Bundeszentralamt für Steuern

AdresseBundeszentralamt für Steuern
An der Küppe 1
53225 Bonn
+49 228 406-0+49 228 406-0
+49 228 406-2661+49 228 406-2661

Bundesministerium der Finanzen (siehe BayernPortal)

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