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  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
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Hauptbereich

Sportbootführerschein, Beantragung

Wer auf Bundeswasserstraßen ein Sport- oder Freizeitfahrzeug führen möchte, benötigt einen Sportbootführerschein. Diesen können Sie zusammen mit einem Prüfungstermin bei einem auszuwählenden Prüfungsausschuss beantragen.

Wenn Sie Sport- oder Freizeitfahrzeug auf Bundeswasserstraßen führen möchten, benötigen Sie dafür eine Fahrerlaubnis, die Sie im Regelfall nach einer bestandenen Prüfung durch einen Sportbootführerschein nachweisen können.

Beim Sportbootführerschein wird unterschieden zwischen dem Geltungsbereich der zu befahrenden Bundeswasserstraße; das heißt Binnen- oder Seeschifffahrtsstraßen und der Antriebsart.

Der Sportbootführerschein Binnen Motor ist die amtliche Fahrerlaubnis zum Führen von Sportbooten bis 20 Meter Länge unter Motor. Er ist vorgeschrieben für Fahrzeuge mit mehr als 15 PS Leistung für Verbrennungsmotoren und 7,5 PS Leistung für Elektromotoren auf den Binnenschifffahrtsstraßen.

Der Sportbootführerschein Binnen Segel ist die amtliche Fahrerlaubnis zum Führen von Sportbooten bis 20 Meter Länge unter Segel. Der Sportbootführerschein Binnen Segel ist ein Qualifikationsnachweis über praktische und theoretische Segelkenntnisse. Der Sportbootführerschein See ist die amtliche Fahrerlaubnis zum Führen von Sportbooten unter Motor auf Seeschifffahrtsstraßen. Das Segeln auf Seeschifffahrtsstraßen ist erlaubnisfrei .

Sie können den Antrag auf Abnahme einer Voll- oder Teilprüfung zum Erwerb eines Sportbootführerscheins bei einem Prüfungsausschuss der beliehenen Verbände stellen.

  • Sie müssen Ihre körperliche und physische Tauglichkeit und Zuverlässigkeit nachweisen. 
  • Sie haben die entsprechenden Prüfungen bestanden.
  • bei Sportbootführerschein unter Segel:
    • Sie sind mindestens 14 Jahre alt.
  • bei Sportbootführerschein unter Antriebsmaschine:
    • Sie sind mindestens 16 Jahre alt.
  • bei minderjährigen Antragstellerinnen und Antragstellern:
    • Es liegt eine Einwilligung der Eltern oder Erziehungsberechtigten vor.  

Den Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis zum Führen von Sport- und Freizeitfahrzeugen auf Bundeswasserstraßen können Sie online oder per Post bei einem Prüfungsausschuss der vom BMDV beliehenen Verbände stellen.

Online-Antrag: 

  • Rufen Sie das Bundesportal auf.
  • Wählen Sie den Antrag auf Zulassung zur Prüfung und Antrag auf (Erst-)Ausstellung für den Sportbootführerschein (SBF) gemäß § 3, § 4 und §7 SpFV aus.
  • Füllen Sie den Antrag aus und laden Sie die benötigten Dateien hoch.
  • Senden Sie den Antrag digital ab.
  • Führen Sie die Bezahlung der Gebühr entsprechend der Anweisung des Verbandes durch.

Postalischer Antrag:

  • Laden Sie sich das aktuelle Antragsformular von den Webseiten der Verbände herunter:
    • Deutscher Motoryachtverband e. V.
    • Deutscher Segler-Verband e. V.
  • Füllen Sie den Antrag aus.
  • Senden Sie den Antrag nebst erforderlichen Unterlagen per Post ab.
  • Führen Sie die Bezahlung der Gebühr entsprechend der Anweisung des Verbandes durch.

Die erforderlichen Unterlagen müssen vollständig spätestens 1 Woche vor dem Prüfungstermin beim Prüfungsausschuss eingereicht und die Gebühr bezahlt sein.

Im Einzelfall können weitere Auslagen anfallen.
Gebühr: 127,79 EUR - 218,21 EUR

Vorkasse: ja

Wenn Sie sich zur Prüfung anmelden, dauert die Bearbeitung Ihres Antrags rund 1 Woche. Daher ist der Antrag auf Zulassung zur Prüfung und Erteilung der Fahrerlaubnis spätestens 1 Woche vor dem Prüfungstermin vollständig an den Prüfungsausschuss zu richten. (7 Tage)

Dieser Antrag bezieht sich ausschließlich auf die Erstausstellung des Sportbootführerscheins und der damit erforderlichen Prüfung zur Fahrerlaubnis. Weitere Anträge für die Umschreibung oder die Ersatzausfertigung sind gesondert aufgeführt.

  • Erforderliche Unterlage/n

    Wichtiger Hinweis: Bei Verwendung von Kopien zur Antragstellung ist das Original der Unterlage am Tag der Prüfung zur Kontrolle vorzulegen.

    • Antrag auf Zulassung  
    • ärztliches Zeugnis für "Sportbootführerschein-Bewerberinnen und Bewerber"
      • Ein durch Prüfung erworbener Sportbootführerschein, der zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht älter als 1 Jahr ist, ersetzt das ärztliche Zeugnis.  
    • Bei volljährigen Antragstellerinnen und Antragstellern: Kopie eines gültigen Kfz-Führerscheins oder eines Führungszeugnisses zur Vorlage bei einer Behörde
    • aktuelles Passbild (35 mm x 45 mm, ohne Kopfbedeckung), digital übermittelt

  • § 8 Absatz 8 Sportbootführerscheinverordnung (SpFV)
  • Verordnung über das Führen von Sportbooten (Sportbootführerscheinverordnung – SpFV)
  • Durchführungsrichtlinien Sportbootführerscheinverordnung-Binnen und -See

Deutscher Segler-Verband e.V.

AdresseDeutscher Segler-Verband e.V.
Gründgensstraße 18
22309 Hamburg
+49 40 632009-0+49 40 632009-0
+49 40 632009-28+49 40 632009-28

Deutscher Motoryachtverband e.V.

AdresseDeutscher Motoryachtverband e.V.
Vinckeufer 12-14
47119 Duisburg
+49 203 80958-0+49 203 80958-0
+49 203 80958-58+49 203 80958-58

Bundesministerium für Digitales und Verkehr (siehe BayernPortal)

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