Dienstleistungen
Hauptbereich
Kommunale Musikschule, Zahlung der Gebühren
Für die Teilnahme am Unterricht der Musikschule, für die Nutzung von Instrumenten und für die Teilnahme an Kursen können Gebühren erhoben werden.
Beschreibung
Die Gebühren einer gemeindlichen oder städtischen Musikschule werden in einer entsprechenden Satzung geregelt. In der Gebührensatzung können auch Regelungen zu Gebührenermäßigungen und -befreiungen (z. B. Geschwister- und Sozialermäßigungen) oder über die Fälligkeit der Gebühren enthalten.
Verwandte Lebenslagen
Verwandte Themen
Zuständiges Amt
Verwaltungsgemeinschaft Wilburgstetten
Alte Schulstr. 8
91634 Wilburgstetten
+49 9853 3892-0
+49 9853 3892-38
Zentrale Redaktion BayernPortal (siehe BayernPortal)
Stand: {zeit}