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Beglaubigung
Als bürgernächste Stellen sind insbesondere die Gemeinden und Verwaltungsgemeinschaften grundsätzlich dazu befugt, Abschriften und Unterschriften amtlich zu beglaubigen.
Mit der Beglaubigung von Dokumenten wird öffentlich bestätigt, dass eine Abschrift inhaltlich mit der Vorlage (Urschrift) identisch ist.
Pro Beglaubigung wird eine Gebühr von 5,00 € erhoben.
Jagdschein
Der Jagdschein wird von der für den Wohnort des Antragstellers zuständigen unteren Jagdbehörde (an der Kreisverwaltungsbehörde) als Ein- oder Dreijahresjagdschein oder als Tagesjagdschein für 14 aufeinanderfolgende Tage erteilt.
Um nach bestandener Jägerprüfung Wartezeiten für die Erteilung des Jagdscheins zu vermeiden, ist es ratsam, sich wegen der nach dem Waffenrecht durchzuführenden Zuverlässigkeitsüberprüfung möglichst frühzeitig mit der zuständigen unteren Jagdbehörde in Verbindung zu setzen.
Neben der persönlichen Abgabe bei der Kreisverwaltungsbehörde kann der Antrag meist auch bei der Stadt oder Gemeinde (Verwaltungsgemeinschaft Wilburgstetten) in der der Antragsteller seinen Wohnsitz hat, abgegeben werden, die die Unterlagen weiterleitet.
Nähere Informationen erhalten Sie hier.
Schwerbehindertenausweis
Einen Schwerbehindertenausweis können Sie erhalten, wenn Ihr Grad der Behinderung mindestens 50 beträgt. Zuständig für die Ausstellung ist das Zentrum Bayern Familie und Soziales (Versorgungsamt)
in Nürnberg.
Können Sie wegen der Entfernung oder der schlechten Verkehrsanbindung den Ausweis nicht selbst abholen, kann Ihnen der Ausweis durch die Verwaltungsgemeinschaft Wilburgstetten ausgehändigt werden.
Nähere Informationen erhalten Sie hier.
Urkunden
Urkunden können Sie persönlich, telefonisch (09853 3892-15) oder per E-Mail beim Standesamt in Wilburgstetten anfordern.
Es können folgende Urkunden ausgestellt werden:
- Geburtsurkunde
- Beglaubigter Ausdruck aus dem Geburtenregister
- Mehrsprachiger Ausdruck aus dem Geburtenregister
- Eheurkunde
- Beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister
- Mehrsprachiger Ausdruck aus dem Eheregister
- Sterbeurkunde
- Beglaubigter Ausdruck aus dem Sterberegister
- Mehrsprachiger Ausdruck aus dem Sterbereigster
Folgende Daten sind für die Beantragung einer Urkunde erforderlich (bitte unbedingt Angeben):
- Vollständiger Name (Vor- und Nachname) sowie Adresse
- Ereignisdaten (z. B. Geburtsdatum, Heiratsdatum, Sterbedatum, Geburtsname des Ehegatten usw.)
- Ereignisort (z. B. Geburtsort, Heiratsort, Sterbeort, usw.)
- welche Urkunde angefordert wird
- Anzahl der Urkunden
- Verwendungszweck
Die Urkunden können gegen Barzahlung beim Standesamt Wilburgstetten abgeholt werden.
Eine postalische Versendung der Urkunden erfolgt nur gegen Vorauskasse (Überweisung). Deshalb erfragen Sie bitte bei der Urkundenanforderung die zu bezahlenden Gebühren. Daraufhin informieren wir Sie über den zu bezahlenden Betrag und teilen Ihnen unsere Bankverbindung mit.