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Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
Für die Ausübung eines erlaubnisbedürftigen oder überwachungsbedürftigen Gewerbes benötigen Sie
regelmäßig einen Gewerbezentralregisterauszug, der neben einem Führungszeugnis zur behördlichen Überprüfung Ihrer Zuverlässigkeit dient.
Auf Antrag erhält jedermann Auskunft über den ihn betreffenden Inhalt des Registers.
Der Antrag ist bei der Verwaltungsgemeinschaft Wilburgstetten zu stellen.
Nähere Informationen erhalten Sie hier.
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Gewerbemeldungen - Anzeigepflicht nach § 14 GewO
Wer in Deutschland Waren und Dienstleistungen verkauft oder mit diesen handelt, ist grundsätzlich verpflichtet, dafür ein Gewerbe bei der zuständigen Behörde anzumelden.
Eine dieser Pflichten ist in § 14 Gewerbeordnung (GewO) festgelegt. Jeder Gewerbetreibende muss eine Anzeige über die Aufnahme seiner gewerblichen Tätigkeit abgeben, unabhängig davon, in welcher Rechtsform der Betrieb geführt werden soll.
Ebenfalls anzuzeigen ist die Gründung einer Zweigniederlassung. Beim Wechsel der Tätigkeit muss eine Ummeldung, bei der Verlegung des Betriebes sowie der Aufgabe einer gewerblichen Tätigkeit eine gewerberechtliche Abmeldung vorgenommen werden.
Gewerbemeldungen sind grundsätzlich durch den Gewerbetreibenden selbst vorzunehmen.
Bei Anmeldungen und Änderungen der Gesellschaft (AG, GmbH, o. ä.) ist der aktuelle Handelsregisterauszug vorzulegen.
Bei Rechtsänderungen sieht das Handelsrecht eine Anmeldepflicht (hier beim Gewerbeamt der Verwaltungsgemeinschaft) und eine Eintragungspflicht (beim Registergericht) vor.
Die notwendigen Formulare erhalten Sie hier (PDF-Datei).
Reisegewerbekarte
Wenn Sie gewerbsmäßig ohne vorhergehende Bestellung außerhalb einer gewerblichen Niederlassung Waren verkaufen, vertreiben oder ankaufen oder Leistungen anbieten, brauchen Sie in der Regel eine Erlaubnis (Reisegewerbekarte).
Eine Reisegewerbekarte brauchen Sie ferner, wenn Sie unterhaltende Tätigkeiten als Schausteller oder nach Schaustellerart ausüben.
Nähere Informationen erhalten Sie hier.