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Beantragung / Abholung des Führerscheins
Wenn Sie auf öffentlicher Verkehrsfläche ein Kraftfahrzeug führen wollen, benötigen Sie einen Führerschein, der zum Führen dieses Fahrzeugs berechtigt. Den Führerschein können Sie bei Ihrer örtlich zuständigen Führerscheinstelle im Landratsamt oder der kreisfreien Stadt beantragen. Der Antrag kann bei der Verwaltungsgemeinschaft Wilburgstetten oder bei der zuständigen Fahrschule abgegeben werden.
Nähere Informationen erhalten Sie hier.
Nach erfolgreichem Bestehen des Führerscheins wird dieser auf Wunsch des Antragstellers vom Landratsamt Ansbach (Führerscheinstelle, 0981 468-3412) zur Verwaltungsgemeinschaft Wilburgstetten versandt. Sie werden unmittelbar informiert, wenn Ihr Führerschein bei uns zur Abholung bereit liegt. Ihr Führerschein wird persönlich oder an eine Person mit schriftlicher Vollmacht ausgehändigt. Bei Minderjährigen ist die Aushändigung an Erziehungsberechtigte ohne Vollmacht möglich
Beantragung eines Führungszeugnisses
- Alles rund um das Führungszeugnis erfahren Sie hier.
- Alles rund um das erweiterte Führungszeugnis erfahren Sie hier.
- Sie möchten ein Führungszeugnis online beantragen?
- Anleitung Führungszeugnis online beantragen in 5 Schritten finden Sie hier (PDF-Dokument, 890,15 KB, 25.03.2019).
- Zur Beantragung eines Führungszeugnisses geht es hier.
Übermittlungs- bzw. Auskunftssperre
Wenn Sie gegenüber Ihrer Meldebehörde (Verwaltungsgemeinschaft Wilburgstetten) das Vorliegen von Tatsachen glaubhaft machen können, dass durch die Weitergabe Ihrer Meldedaten eine Gefahr für Sie oder auch eine andere Person, z.B. Ihre Angehörigen, entstehen kann (z.B. Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Interessen), werden Ihre Meldedaten entsprechend gesperrt (Auskunftssperre).
Nähere Informationen zur Beantragung erhalten Sie hier.
Wohnsitzanmeldung
Bei Bezug einer Wohnung sind Sie verpflichtet, sich innerhalb von 14 Tagen bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Dies gilt auch bei einem Umzug innerhalb Ihrer Gemeinde oder Stadt.
Das notwendige Formular finden Sie hier .