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Verarbeitungsunternehmen

Google Ireland Limited
Google Building Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5, Ireland

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Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

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  • Google Ireland Limited
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Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

https://support.google.com/policies/troubleshooter/7575787?hl=en

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Steueramt: VG Wilburgstetten

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Steueramt

Hauptbereich

Adressänderung / Ende Steuerpflicht bei Eigentümerwechsel

Änderungen der Anschrift und Eigentumswechsel bitten wir sofort schriftlich mitzuteilen. 
Geht das Grundstück auf einen anderen Eigentümer über (Verkauf, Schenkung, Überlassung etc.), bleibt der/die bisherige Eigentümer/in so lange grundsteuerpflichtig, bis das Finanzamt das Grundstück auf den neuen Eigentümer fortgeschrieben hat. Das im Laufe des Jahres übergegangene Grundstück wird dem neuen Eigentümer zum 1. Januar des folgenden Kalenderjahres zugerechnet. Bis zu diesem Zeitpunkt bleibt der bisherige Eigentümer Steuerschuldner. Die im notariellen Vertrag getroffenen privatrechtlichen Vereinbarungen über den Nutzungs- und Lastenwechsel berühren die Steuerpflicht für das Übergangsjahr nicht. Die Grundsteuer kann erst zum 1.1. des Folgejahres vom neuen Eigentümer angefordert werden. Ein privatrechtlicher Ausgleich bleibt von dieser Regelung unberührt. Der/die neue Eigentümer/in haftet für etwaige rückständige Grundsteuer des/der Voreigentümer(s) gemäß §§ 11 und 12 der GrStG.

Gewerbe-, Grund- und Hundesteuer, Wasser- und Kanalgebühren

Gewerbesteuer
Die Gewerbesteuer wird auf den Ertrag von Gewerbebetrieben erhoben (Gewerbeertragsteuer). Die zu zahlende Gewerbesteuer wird von der Gemeinde im Gewerbesteuerbescheid bekannt gegeben.

Nähere Informationen erfahren Sie hier.
Die Fälligkeits- und Zahlungstermine finden Sie hier.

Grundsteuer
Die Gemeinden erheben von den Grundstückseigentümern zur Finanzierung ihrer Aufgaben Grundsteuer. Die zuständige Gemeinde setzt nach der Feststellung des Einheitswerts und des
Grundsteuermessbetrags durch das zuständige Finanzamt die Grundsteuer fest.

Nähere Informationen erfahren Sie hier.
Die Fälligkeits- und Zahlungstermine finden Sie hier.

Hundesteuer
Die Gemeinden sind berechtigt, eine Steuer für das Halten von Hunden zu erheben, wenn sie eine entsprechende örtliche Hundesteuersatzung erlassen.

Nähere Informationen erfahren Sie hier                       

Die Hundesteuersatzungen der Mitgliedsgemeinden:

Infobereich