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Die Verwaltungsgemeinschaft Wilburgstetten
Die Verwaltungsgemeinschaft Wilburgstetten wurde im Zuge der Gebietsreform mit Wirkung vom
01. Mai 1978 gebildet. Die Verwaltungsgemeinschaft zählt derzeit 5.266 Einwohner (Stand: 01.07.2024) und umfasst eine Fläche von 59,55 qkm. Der Sitz der Verwaltungsgemeinschaft befindet sich in Wilburgstetten.
Der Gemeinschaftsversammlung gehören zehn Mitglieder an. Sie setzt sich aus folgenden Vertretern zusammen:
Gemeinde Wilburgstetten - Erster Bürgermeister + drei Mitglieder
Gemeinde Weiltingen - Erster Bürgermeister + zwei Mitglieder
Gemeinde Mönchsroth - Erste Bürgermeisterin + zwei Mitglieder
Die Mitgliedsgemeinden haben als selbständige Kommunen über alle örtliche Angelegenheiten (Baugesuche, Erschließungsmaßnahmen, Haushalt, Wasserversorgung, Entwässerung, Bauhofangelegenheiten usw.) selbst zu entscheiden. Lediglich die Verwaltungsarbeiten werden zentral in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft in Wilburgstetten abgewickelt. Insoweit ist die Verwaltungsgemeinschaft eine Behörde der jeweiligen Mitgliedsgemeinden.
Darüber hinaus vollzieht die Verwaltungsgemeinschaft von einigen Ausnahmen abgesehen, in eigener Zuständigkeit alle Angelegenheiten, die der Staat den Gemeinden zur Erledigung zugewiesen hat. Hierbei handelt es sich beispielsweise um das Melde-, Pass- und Standesamtswesen.
Während die Entscheidungen in den Mitgliedsgemeinden - je nach Wichtigkeit und der Regelung in der jeweiligen Geschäftsordnung - vom Ersten Bürgermeister bzw. dem Gemeinderat getroffen wird, ist für die Angelegenheiten die Verwaltungsgemeinschaft (Personal-, Haushalts- und Organisationsfrage) der Gemeinschaftsvorsitzende oder die Gemeinschaftsversammlung zuständig. Des weiteren hat jede Verwaltungsgemeinschaft einen Leiter der Geschäftsstelle.
Die Geschäftsstelle ist somit die Anlaufstelle für den Bürger und hält eine Vielzahl von Formblättern und Anträgen bereit.
Die Verwaltungsgemeinschaft Wilburgstetten liegt im Landkreis Ansbach und gehört zum Regierungsbezirk Mittelfranken.
Was ist eine Verwaltungsgemeinschaft?
- eine Verwaltungsgemeinschaft ist ein Zusammenschluss benachbarter und kreisangehöriger Gemeinden, unter Aufrechterhaltung des Bestandes dieser Gemeinden.
- Sie dient der Stärkung und der Leistungs- und Verwaltungskraft ihrer Mitglieder, außerdem erfüllt sie Aufgaben gemäß der Bestimmungen der Verwaltungsgemeinschaftsordnung.
- In ihre Zuständigkeit fallen die laufenden Aufgaben und Pflichtaufgaben der Verwaltung der Mitgliedsgemeinden, mit Ausnahme des Erlasses von Satzungen und Verordnungen.
- Eine Verwaltungsgemeinschaft ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts.