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Abbrennen von privaten Feuerwerken im Gemeindegebiet Wilburgstetten
Das Abbrennen von Feuerwerken der Kategorie 2 nach § 24 Erste Verordnung zum Sprengstoffgesetz (1. SprenV) ist genehmigungspflichtig. Die Genehmigung können Sie bei der Verwaltungsgemeinschaft Wilburgstetten beantragen. Erhält die Verwaltung Kenntnis von einem nicht genehmigten Feuerwerk, wird gegen den Verursacher ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet. Dies kann Bußgelder in Höhe von bis zu 10.000 € nach sich ziehen.
Anzeige einer öffentlichen Vergnügung
Wenn Sie eine öffentliche Vergnügung veranstalten wollen, müssen Sie dies der Verwaltungsgemeinschaft unter Angabe der Art, des Orts und der Zeit der Veranstaltung und der Zahl der zuzulassenden Teilnehmer spätestens eine Woche vorher schriftlich anzeigen.
Nähere Informationen erhalten Sie hier.
Hier erhalten Sie das notwendige Formular.
Fischereischein / Fischereiabgabe
Der Fischereischein
Wenn Sie in Bayern den Fischfang ausüben wollen, müssen Sie einen gültigen Fischereischein und i.d.R. einen gültigen Erlaubnisschein bei sich führen und diesen auf Verlangen den Aufsichtspersonen zur Prüfung aushändigen. Den Fischereischein können Sie bei der Verwaltungsgemeinschaft Wilburgstetten beantragen.
Nähere Informationen erhalten Sie hier.
Hier erhalten Sie das notwendige Formular.
Die Fischereiabgabe
Wer in Bayern den Fischfang ausüben will und dafür einen bayerischen Fischereischein benötigt, muss die Fischereiabgabe bezahlen; sie kann wahlweise entweder für einen Zeitraum von fünf Jahren oder einmal für die gesamte Gültigkeitsdauer gezahlt werden. Die Fischereiabgabe ist die Voraussetzung für die Gültigkeit des Fischereischeins. Die Fischereiabgabe muss vor Erteilung des Fischereischeins bei der Verwaltungsgemeinschaft Wilburgstetten bezahlt werden. Haben Sie einen Fischereischein auf Lebenszeit und die Fischereiabgabe nur für fünf Jahre bezahlt, ist nach Ablauf dieser fünf Jahre die Fischereiabgabe erneut fällig.
Nähere Informationen erhalten Sie hier.
Der Jugendfischereischein:
Mindestalter: 10 Jahre
Geltungsdauer: bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres
Gebühr: 5,00 €
Fischereiabgabe: 10,00 €
(Jugendliche ab 14 Jahren, welche die Fischerprüfung bestanden haben, können auf ausdrücklichen Wunsch auch den Fischereischein erhalten)
Der Fischereischein auf Lebenszeit:
Grundlage: Ablegung der Fischereischeinprüfung
Mindestalter: 14 Jahre
Geltungsdauer: Auf Lebenszeit oder auf 5 Jahre
Kosten:Einmalzahlung Erwachsene/Jugendliche (ab 14) auf Lebenszeit
Gebühr: 35,00 €/Gebühr: 5,00 € bei Verlängerung (Lebenszeit oder 5 Jahre)
Abgabe: (Höhe richtet sich nach Lebensalter, siehe Kostenübersicht)
5-Jahres-Zahlung Erwachsene
Gebühr: 35,00 € (5,00 € bei Verlängerung)
Abgabe: 40,00 € (Für fünf aufeinanderfolgende Jahre)
Summe: 75,00 €
5-Jahres-Zahlung Jugendliche ab 14 Jahren
Gebühr: 35,00 €
Abgabe: 20,00 €
Summe: 55,00 €
Hier finden Sie die Kostenübersicht der Fischereigebühren.