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Ausweispflicht und Gültigkeit von Ausweisen
Rund um den Pass
- Alles rund um den Personalausweis / vorläufigen Personalausweis erfahren Sie hier.
- Alles rund um den Reisepass / vorläufigen Reisepass erfahren Sie hier.
- Alles rund um den Kinderreisepass erfahren Sie hier.
- Alles rund um die Ausstellung der Dokumente und Öffnungszeiten finden Sie hier (PDF-Dokument, 178,62 KB, 25.03.2019).
- Eine Vollmacht zur Abholung des Personalausweises finden Sie hier (PDF-Dokument, 10,91 KB, 24.01.2019).
- Eine Vollmacht zur Abholung des Reisepasses finden Sie hier (PDF-Dokument, 9,84 KB, 24.01.2019).
Wichtige Informationen
Kinder brauchen einen eigenen Pass
Eintrag im Dokumet der Eltern ist ab dem Sommer ungültig - Vom 26. Juni 2012 an müssen Kinder bei Reisen außerhalb Deutschlands zwingend ein eigenes Reisedokument vorweisen. Die bisher üblichen Kindereinträge im Reisepass der Eltern sind ab diesem Tag ungültig. Eltern wird geraten, sich rechtzeitig von einer geplanten Reise um die Dokumente zu kümmern. Ein Kinderreisepass kostet 13 Euro. Für einen Urlaub in manchen EU-Staaten reicht dagegen oft ein normaler Personalausweis. Dieser kostet für Personen unter 24 Jahren 22,80 Euro.
Zusätzliche Kosten
Ab dem vollendeten zwölften Lebensjahr brauchen Kinder den normalen Reisepass. Dieser wird unter Umständen auch schon vorher benötigt, etwa dann, wenn Familien die Ferien in den USA verbringen wollen. Der normale Reisepass für Personen unter 24 Jahren kostet 37,50 Euro. Alle Dokumente sind maximal sechs Jahre gültig. Zusätzlich zu den Passgebühren müssen Bürger die Kosten für biometrische Passbilder einplanen. Informationen darüber, welches Dokument das Urlaubsziel voraussetzt, finden Sie hier.
In diesem Zusammenhang weisen wir auf die Urlaubs- und Reisezeit hin. Wir bitten Sie, die Gültigkeit Ihrer Personaldokumente zu überprüfen und bei Bedarf rechtzeitig zu beantragen.
Urlaubs- und Reisezeit - Überprüfen Sie Ihre Personaldokumente auf Gültigkeit!
Um Grenzprobleme zu vermeisen, müssen die Ausweispapiere gültig sein. Bitte beachten Sie dabei, dass in verschiedenen Ländern ein gültiger Reisepass erforderlich ist. Erkundigen Sie sich deshalb rechtzeitig im Reisebüro bzw. im Internet unter dem Auswärtigen Amt , welche Papiere für Ihre Reise notwendig sind. Bei der Antragstellung beachten Sie bitte folgendes: Die Ausstellung von Personalausweis und Reisepässen dauert etwa drei Wochen, die Ausstellung von Kinderreisepässen etwa eine Woche. Kinder benötigen für Auslandreisen immer einen Kinderreisepass.
Bei der Antragstellung ist das Persönliche Erscheinen eines Antragsstellers erforderlich, da die Unterschrift sofort zu leisten ist. Dies gilt auch für Kinder ab dem 10. Lebensjahr. Das Mitnehmen von Antragsformularen ist nicht möglich. Bitte Größe und Augenfarbe überprüfen. Bei der Beantragung ist ein aktuelles biometrisches Lichtbild vorzulegen (nicht älter als ein Jahr). Außerdem wird bei Erstaustellung eines Dokumentes durch die VGem Wilburgstetten eine Geburts- bzw. Heiratsurkunde benötigt, da die Familienbücher (Personenstandsurkunden) nicht mehr wie bisher beim "Wohnort-Standesamt", sondern beim "Eheschließungs-Standesamt" geführt werden. Die alten / bisherigen Ausweisdokumente sind mitzubringen. Falls das alte Dokument verloren gegangen ist bzw. gestohlen wurde, ist dies unverzüglich dem Passamt mitzuteilen bzw. bei der Polizei anzuzeigen. Eine Verlängerung der alten / bisherigen Personalausweise, Reisepässe und ungültigen Kinderausweise ist nicht möglich.
Die Kosten für die Dokumente betragen:
Personalausweis
bis zum 24. Lebensjahr: 22,80 €
ab dem 24. Lebensjahr: 37,00 €
Reisepass
bis zum 24. Lebensjahr: 37,50 €
ab dem 24. Lebensjahr: 60,00 €
Kinderreisepass
13,00 €
Die Gebühr ist bereits bei Beantragung zu entrichten. Ohne vorherige Bezahlung ist keine Bestellung bei der Bundesdruckerei möglich.
Wichtig beim Abholen der Dokumente:
Die Aushändigung der Ausweise kann nur persönlich unter Vorlage der alten Ausweisdokumente erfolgen. Ohne diese ist eine Aushändigung ausgeschlossen.
Hinweis zum neuen Personalausweis
Kommt Ihr Personalausweis abhanden, müssen Sie zu Ihrer Sicherheit die Online-Ausweisfunktion sperren lassen. Diese Sperrung können Sie über den telefonischen Sperrnotruf 0180-1-33 33 33 vornehmen, (Mo. - So. 0:00-24:00 Uhr, auch aus dem Ausland erreichbar. Kosten 3,9 Ct./Min. aus dem deutschen Festnetz, max. 42 Ct./Min. aus dem Mobilfunknetz). Hierzu benötigen Sie das Sperrkennwort. Sie können Ihren Ausweis aber auch direkt in Ihrem Bürgerbüro sperren lassen.
Sperren des Ausweises im Verlustfall hier.
Einführung des neuen Personalausweises zum 01.11.2010
Aus gegebenem Anlass machen wir darauf aufmerksam, dass der zum 01.11.2010 in Kraft getretene § 32 Abs. 1 Nr. 1 PAuswG (Verstoß gegen die Ausweispflicht) eine Bußgeldvorschrift erhält, die eine vorsätzliche Begehung voraussetzt. Somit handelt seit 01.11.2010 ordnungswidrig, wer vorsätzlich keinen Ausweis besitzt.
Ordnungswidrig handelt nach § 32 Abs. 1 Nr. 3 PAuswG, wer als sorgeberechtigte Person für Jugendliche, die 16, aber noch nicht 18 Jahre alt sind, innerhalb von sechs Wochen, nachdem der Jugendliche 16 Jahre alt geworden ist, den Antrag auf Ausstellung eines Ausweises (vorsätzlich) nicht oder nicht rechtzeitig stellt, falss dies der Jugendliche unterlässt. Diese Ordnungswidrigkeiten ("in den übrigen Fällen") können nach § 32 Abs. 3 letzter Halbsatz PAuswG mit einer Geldbuße bis zu fünftausend Euro geahndet werden.
Zurücksetzung der PIN und Aktivierung der Online-Ausweisfunktion beim Personalausweis
Kostenfrei eine neue PIN für den Online-Ausweis digital beantragen, den Online-Ausweis selbst aktivieren – Beides kann jetzt mit dem neuen PIN-Rücksetz- und Aktivierungsdienstes genutzt werden.
Falls die eigene PIN gesetzt, aber vergessen oder der PIN-Brief verlegt wurde oder die Online-Ausweisfunktion noch nicht aktiviert ist, können Sie entweder
- den elektronischen PIN-Rücksetz- und Aktivierungsdienst nutzen www.pin-ruecksetzbrief-bestellen.de oder
- sich an Ihre Personalausweis- oder eID-Karte-Behörde wenden.
Mithilfe des PIN-Rücksetzdienstes können Inhaber eines Personalausweises oder einer eID-Karte, die eine Meldeadresse in Deutschland haben, die PIN ihres Online-Ausweises selbst zurücksetzen. Inhaber eines Personalausweises mit deutscher Meldeadresse können zudem den Online-Ausweis selbst aktivieren. Dieser Brief enthält eine neue PIN für den Online-Ausweis, einen Aktivierungscode und einen QR-Code für die automatische Aktivierung.
Öffentliche Bekanntmachung zur Eintragungsmöglichkeit von Übermittlungssperren nach dem Bundesmeldegesetz nähere Informationen finden Sie hier (PDF-Dokument, 44,32 KB, 22.03.2019).